Das Gericht muss in der Lage sein, Beweise zu erheben, die sich als entscheidrelevant darstellen. Es ist schliesslich Aufgabe des beurteilenden Gerichts, selbst den rechtserheblichen Sachverhalt zu ermitteln und zu prüfen, ob der in der Anklage umschriebene Sachverhalt aufgrund der Akten und der abgenommenen Beweise erstellt ist. Eine neue Beweiserhebung durch das Gericht kann auch bedingen, dass – wie vorliegend bei der Vorinstanz erfolgt – die Hauptverhandlung nötigenfalls vertagt wird.