festzuhalten, dass dieser Beschluss nicht rechtskräftig ist. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland hat gegen die Beschlüsse des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 25. März 2024/10. Juli 2024 am 10. Juli 2024 und am 25. Juli 2024 Beschwerde erhoben. Das Verfahren ist bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern hängig (vgl. pag. 482). Im Weiteren ist festzuhalten, dass dem Beschuldigten G.________ im Verfahren PEN ________(Dossiernummer) zahlreiche sehr ähnliche Tatvorwürfe bezüglich qualifiziert grober Verkehrsregelverletzungen mit Motorfahrzeug gemacht werden, welche sich teilweise im selben Tatzeitraum ereignet haben sollen.