9 rund zwei Seiten äusserst präzise umschrieben; eine weitergehende Konkretisierung ist kaum vorstellbar. Bereits die Anklageschrift selbst erlaubt damit eine hinreichende Individualisierung der zu beurteilenden Tat (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 6B_103/2017 vom 21. Juli 2017 E. 1.5.2). Hinzu kommt, dass der dem Beschuldigten vorgeworfene Anklagesachverhalt durch die beiden Videos H.________ und I.________ vollständig aufgezeichnet ist und diese dem Beschuldigten im Vorverfahren vorgehalten wurden.