9. Erwägungen der Kammer Vorliegend bezeichnet die Anklageschrift die Zeit, in welcher die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat erfolgt sein soll, mit «ca. in der Zeit von 01.01.2019 bis 12.10.2020 (wohl ca. im Sommer/Herbst 2019 oder im Sommer/Herbst 2020)». Diese Formulierung ist als Gesamtes zu lesen: Mit ihr wird der Tatzeitraum auf die Sommer-/Herbstmonate 2019 oder die Sommer-/Herbstmonate 2020 eingegrenzt.