8 die Zeit nicht «möglichst kurz, aber genau» anzugeben wäre (Urteil des Bundesgerichts 6B_489/2018 vom 31. Oktober 2018 E. 2.3). Es hängt wesentlich von der Beweissituation und Gewährleistung effektiver Verteidigungsmöglichkeiten und damit von der Verfahrensfairness ab, ob ein längerer Zeitrahmen noch als im Sinne von Art. 325 Abs. 1 Bst. f StPO genügend bestimmt beurteilt werden kann.