A.________ verletzte durch seine Fahrweise in krasser Weise die vor Ort geltenden Geschwindigkeitsvorschriften und passte die Geschwindigkeit krass nicht an die Strecken- und Sichtverhältnisse an. Zudem geriet er durch seine Fahrweise immer wieder auf die Gegenfahrbahn und verletzte damit das Rechtsfahrgebot. Weiter verletzte er das Verbot, die Geschwindigkeit beim Überholt werden zu erhöhen, und das Gebot des nichtgefährdenden Fahrens in krasser Weise. Dabei ging er das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern ein.