Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. I. der Anklageschrift vom 22. September 2022 folgender Sachverhalt vorgeworfen (pag. 196 ff.): Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, begangen durch qualifiziert grobe Verkehrsregelverletzung (Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, Nichtanpassen der Geschwindigkeit an die Strecken- und Sichtverhältnisse, Erhöhen der Geschwindigkeit beim Überholt werden und Verletzung des Rechtsfahrgebots; Art. 26, 27 Abs. 1, 32 Abs. 1 und 2, 34, 35 Abs. 2, 3 und 7, 90 Abs. 3 und Abs. 4 lit. c SVG)