Il. A.________ sei in Anwendung von Art. 40, 42, 44, 47 StGB, Art. 32, 34 Abs. 1, 90 Abs. 3, 3ter SVG, Art. 426 ff. StPO zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: