Namens und im Auftrag des Beschuldigten teilte dessen Rechtsvertreter mit Schreiben vom 25. April 2024 mit, dass der Beschuldigte die Durchführung eins mündlichen Berufungsverfahrens wünsche (pag. 448). Mit Verfügung vom 26. April 2024 ordnete die Verfahrensleitung die Durchführung des mündlichen Verfahrens an (pag. 450). Die mündliche Berufungsverhandlung vor der 2. Strafkammer des Obergerichts (nachfolgend: Kammer) fand am 23. Oktober 2024 statt (pag. 607 ff.).