Schriftlich zu eröffnen: - der Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Straf- und Zivilkläger/Berufungsführer, a.v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) Bern, 31. März 2025 Im Namen der 1. Strafkammer (Ausfertigung: 20. Oktober 2025) Die Präsidentin i.V.: