426 Abs. 1 StPO trägt die beschuldigte Person die Verfahrenskosten, wenn sie verurteilt wird. Die Vorinstanz bestimmte die erstinstanzlichen Verfahrenskosten auf total CHF 6'050.00 (sich zusammensetzend aus den Kosten der Untersuchung von CHF 3'250.00 und den Gebühren des Gerichts von CHF 2'800.00 inkl. Kosten für die schriftliche Urteilsbegründung) und auferlegte diese vollumfänglich dem Kanton Bern. Da die Beschuldigte oberinstanzlich verurteilt wird, sind ihr die erstinstanzlichen Verfahrenskosten vollumfänglich zur Bezahlung aufzuerlegen.