Auch bei subjektiver Betrachtung ist von einer schweren Persönlichkeitsverletzung auszugehen. Der Beschuldigte schilderte anlässlich der erstinstanzlichen Verhandlung nachvollziehbar und damit glaubhaft, dass der Vorwurf sein Grundvertrauen zerstört und ihn psychisch stark belastet habe. Die Vorwürfe seien wie ein Gift, das in verschiedene Richtungen fliesse und Zersetzungen bewirke. Immer wieder sei er damit konfrontiert gewesen, vor seiner Tochter masturbiert zu haben (pag. 601 Z. 18 ff.; vgl. auch pag. 757 Z. 42 ff.).