Zudem führte sie aus, dass sie mittlerweile 90 % arbeite (pag. 602 Z. 25 und 30 ff.) und bei einem Pensum von 100 % CHF 5'600.00 verdienen würde (pag. 603 Z. 1). Gestützt auf diese Angaben resultiert für ein Arbeitspensum von 90 % ein Nettoeinkommen von CHF 5'040.00. Im Rahmen der Berufungsverhandlung brachte die Beschuldigte diesbezüglich keine Änderungen vor (pag. 760 Z. 1 ff.), weshalb für die Tagessatzhöhe nach wie vor auf die genannten Parameter abzustellen ist.