Mittlerweilen störe es sie, dass sie im Ferienhaus in O.________(Ortschaft) im gleichen Bett und zuhause im gleichen Zimmer wie der Vater schlafen müsse. G.________ sei zudem auf etwas «Komisches», das beim Vater vorgefallen sei, zu sprechen gekommen und habe auf die Kindsmutter verwiesen, welche darüber informieren könne (pag. 94 f.). Weiter geht auch aus den Notizen über das stattgefundene Gespräch zwischen der Beschuldigten und P.________ (Sozialarbeiterin Gemeinde E.________(Ortschaft)) vom 3. Juni 2021 (vgl. dazu pag. 114) und dem Austausch zwischen der Beschuldigten und M.________ (Behördenmitglied KESB) nicht her-