bei der Fachpsychologin L.________ anbelangt, geht aus dem Bericht vom 14. Juli 2021 demgegenüber hervor, dass sich G.________ aufgrund von Ängsten, allein in der Wohnung zu sein, allein im Zimmer zu schlafen und wegen dem Umgang mit dem zunehmenden Schulstress in therapeutischer Behandlung befinde (pag. 94) und somit nicht wegen angeblich stattgefundenen sexuellen Belästigungen. In der Therapiesitzung vom 28. Oktober 2020 habe G.________ spontan von den vergangenen Herbstferien beim Kindsvater berichtet. Mittlerweilen störe es sie, dass sie im Ferienhaus in O.________(Ortschaft) im gleichen Bett und zuhause im gleichen Zimmer wie der Vater schlafen müsse.