9 13. Beweiswürdigung der Kammer 13.1 Was hat G.________ der Beschuldigten erzählt? Gemäss ihren eigenen Aussagen stützte sich die Beschuldigte bei ihren Schilderungen gegenüber der KESB vom 4. und 21. Juni 2021 primär auf die Aussagen von G.________, welche diese ihr gegenüber am 5. Mai 2021 gemacht haben soll. G.________ gab bei ihrer Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft an: «Er hatte im selben Zimmer masturbiert und es war auch mal im gleichen Bett. Also ein solcher Vorfall, welcher ich mitbekommen habe» (pag. 43 Z. 50 f.).