___ und ihrer Mutter darüber informiert worden und habe um die Schlafsituationsproblematik sowie die Therapie von G.________ bei der Fachpsychologin gewusst. Die Fachpsychologin habe bestätigt, dass G.________ bereits im Herbst 2020 von komischen Vorfällen erzählt habe, zudem sei eine Gefährdungsmeldung erfolgt. Diese Informationen habe die Beschuldigte schliesslich der KESB weitergegeben.