6 Schliesslich habe die Kindsmutter, als die Beschuldigte diese mit den Äusserungen von G.________ konfrontiert habe, schockiert reagiert und gefragt, warum der Berufungsführer das jetzt immer noch mache. Aufgrund dieses Wissensstandes der Beschuldigten und der von G.________ gemachten Aussagen, erscheine es nachvollziehbar, dass die Beschuldigte davon ausgegangen sei, dass G.________ sexueller Belästigung durch den Berufungsführer ausgesetzt sei. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Aussagen von G._____