Zudem habe G.________ der Beschuldigten gesagt, dass sie die Therapie wegen den Vorfällen mit dem Kindsvater besuche, indem G.________ die Frage aufgeworfen habe, was sie [die Beschuldigte] denn das Gefühl habe, weshalb sie schon so lange in Therapie sei. Schliesslich sei der Beschuldigten bekannt gewesen, dass der Schlafplatz von G.________ beim Berufungsführer immer wieder Thema gewesen sei.