A.________ handelte vorsätzlich, bzw. eventualvorsätzlich. Sie wusste, dass die Äusserungen im Schreiben und in der E-Mail ehrverletzend und geeignet sind, den Ruf von C.________ zu schädigen, bzw. sie nahm dies in Kauf und machte sie trotzdem. Sie wusste, dass diese durch das Versenden des Schreibens und des Mails durch Dritte zur Kenntnis genommen werden. Sie wollte C.________ in dessen Ehre verletzen bzw. nahm dies in Kauf.