Die Eltern von G.________ lebten nicht gemeinsam, hatten aber die gemeinsame elterliche Sorge. H.________ war schwer erkrankt. Am 17. Mai 2021 ging bei der KESB I.________ (Region) eine Meldung des Spitals J.________, unterzeichnet durch Dr. med. K.________, über eine eventuelle Kindswohlgefährdung betreffend G.________ ein. Gestützt auf diese Meldung leitete die KESB I.________(Region) mit verfahrensleitendem Entscheid vom 19. Mai 2021 ein Kindesschutzverfahren ein und beauftragte den Sozialdienst E.________ mit der Abklärung der Situation von G.________ und mit der Beratung und Unterstützung ihrer Familie. Am 19. Mai 2021 ist H.______