e contrario) gebunden, d.h. sie darf das Urteil auch zu Ungunsten der Beschuldigten abändern. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Theoretische Grundlagen der Beweiswürdigung Für die allgemeinen Grundlagen zur Beweiswürdigung und zur Aussagenanalyse im Besonderen kann auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 4 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 643).