A.________ sei freizusprechen von den Anschuldigungen der Verleumdung, evtl. üble Nachrede, angeblich begangen am 04.06.2021 und am 21.06.2021 in E.________ (Ortschaft), zum Nachteil von C.________ (Anklageschrift Ziff. I); unter Auferlegung der Untersuchungs- und der erstinstanzlichen Verfahrenskosten sowie der Verfahrenskosten im Berufungsverfahren an den Kanton Bern (Art. 423 Abs. 1 StPO), sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung der erstinstanzlichen sowie der im Berufungsverfahren entstandenen Parteikosten gemäss einzureichender Honorarnote (Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO). III.