4. zum Ersatz der erst- und oberinstanzlichen Parteikosten im Straf- und Zivilpunkt an den Privatkläger gemäss separaten Kostennoten vom 19. Oktober 2023 und 31. März 2025. III. Eventualiter sei die amtliche Entschädigung für die mit Wirkung ab 4. Juli 2022 bewilligte unentgeltliche Rechtspflege für das erst- und oberinstanzliche Verfahren festzusetzen (Kostennoten vom 19. Oktober 2023 und 31. März 2025). 4.2 Anträge der Beschuldigten Die Verteidigung stellte an der Berufungsverhandlung für die Beschuldigte folgende Anträge (pag. 773; Hervorhebungen im Original): I. Die Berufung sei abzuweisen. II.