3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz zwei Strafregisterauszüge (datierend vom 28. Oktober 2024 und 19. März 2025; pag. 723 und pag. 749) und zwei Be- 2 richte über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 17. Oktober 2024 und 28. Februar 2025; pag. 721 f. und pag. 737 f.) über die Beschuldigte eingeholt. Zudem wurden die Beschuldigte und der Berufungsführer an der oberinstanzlichen Verhandlung zur Person und zur Sache ergänzend einvernommen (pag. 759 ff. und pag. 753 ff.).