703 f.). Mit Vorladungen vom 3. September 2024 und 20. November 2024 wurden die Beschuldigte und ihr Verteidiger sowie der Berufungsführer und sein Rechtsbeistand zur Berufungsverhandlung vorgeladen und die Kammerzusammensetzung bekanntgegeben (pag. 712 ff. und pag. 737 ff.). Mit Verfügung vom 14. Januar 2025 wurde den Parteien die geänderte Kammerzusammensetzung mitgeteilt (pag. 744 f.). Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 31. März 2025 statt (pag. 751 ff.).