1. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten; Die Untersuchungshaft von 91 Tagen (03.12.2019 – 02.03.2020) wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'500.00; Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 15'344.35;