Die Berufungsverhandlung dauerte 3 Stunden und 20 Minuten, die Urteilseröffnung 35 Minuten. Es erfolgt demnach eine Kürzung um 2 Stunden auf 5 Stunden für Verhandlung, Eröffnung und Nachbesprechung. Ferner erachtet die Kammer den geltend gemachten Aufwand von 2.17 Stunden für «Rechtsschriften (Anschlussberufung)» als zu hoch; es erfolgt eine Kürzung auf eine Stunde. Der Aufwand von 21.42 Stunden reduziert sich damit gesamthaft um 3.17 Stunden auf für angemessen erachtete 18.25 Stunden.