22.2 Obere Instanz Rechtsanwältin B.________ machte mit Honorarnote vom 10. Oktober 2024 für das oberinstanzliche Verfahren einen Zeitaufwand von 21.42 Stunden sowie Auslagen von CHF 757.30 (beinhaltend Porti, Telefonkosten, Fotokopien, zwei Reisezuschläge sowie Übersetzerkosten) geltend (pag. 1373). Ihre Kostennote gibt zu folgenden Bemerkungen Anlass: Die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung schätzte Rechtsanwältin B.________ mit 6 Stunden und veranschlagte eine weitere Stunde für die Nachbesprechung. Die Berufungsverhandlung dauerte 3 Stunden und 20 Minuten, die Urteilseröffnung 35 Minuten.