Eritrea, 5. Juni 2015, U.S. Department of State, Country Reports on Human Rights Practices for 2017: Eritrea 2017, 20. April 2018, S. 4). 7.4 Vereinzelt wird auch die Meinung vertreten, dass Personen, die sich der Einberufung zur Volksarmee durch Flucht ins Ausland entziehen, als Deserteure betrachtet und wie Deserteure bestraft würden. Ebenfalls als Deserteure würden in der Volksarmee dienstpflichtige Personen gelten, die nach einer bewilligten, zeitlich befristeten Ausreise nicht innert Frist zurückkehrten und sich so dem Dienst in der Volksarmee entziehen (SFH, Volksarmee; SFH, Eritrea: Ausreisevisa, Länderanalyse vom 20. April 2017, S. 4;