Aus den verfügbaren Quellen geht sodann vereinzelt hervor, dass inhaftierte Volksarmeedeserteure, wie bereits Militärdienstdeserteure, einer unverhältnismässig harten Bestrafung ausgesetzt sind. Betroffene würden in Einzelzellen ohne Tageslicht inhaftiert, nicht genügend Wasser und Essen erhalten und gefoltert werden (SFH, Nationaldienst, S. 19; UN Human Rights Council. Eritrea, 5. Juni 2015, U.S. Department of State, Country Reports on Human Rights Practices for 2017: Eritrea 2017, 20. April 2018, S. 4).