1359 Z. 13 ff.). Über die Volksarmee finden sich im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-1594/2018 vom 12. Mai 2021 folgende Angaben (E. 7.1. ff.), die sich mit den geschilderten Erfahrungen des Beschuldigten decken: Hinsichtlich der Konsequenzen bei Nichtbefolgung einer Aufforderung zum Eintritt in die Volksarmee existieren unterschiedliche Informationen. Aus den verfügbaren Quellen geht sodann vereinzelt hervor, dass inhaftierte Volksarmeedeserteure, wie bereits Militärdienstdeserteure, einer unverhältnismässig harten Bestrafung ausgesetzt sind.