30 Familie zu unterstützen, aus Eritrea geflohen zu sein (pag. 1185 Z. 34 f.). Bei einer Rückkehr bliebe ihm als Deserteur nur das Gefängnis, was sehr schwierig für ihn wäre (pag. 1185 Z. 40 f.). Auf Frage des Vorrichters, was er vor seiner Ausreise in den Gefängnissen erlebt habe, erklärte der Beschuldigte nur ganz allgemein und pauschal, dass man ins Gefängnis komme, wenn man den Stützpunkt verlasse oder nach Hause gehe, oder man erhalte einen Monat Ferien und komme dann im Anschluss ins Gefängnis (pag. 1185 Z. 43).