1126 ff.) gab der Beschuldigte sodann einen militärischen Ausweis ab und zu Protokoll, im Jahr 1999, also mit 21 oder 22 Jahren, ins Militär eingetreten zu sein. Der Grund für seine Ausreise aus Eritrea sei gewesen, dass er nicht aus dem Militärdienst habe entlassen werden können. Einberufen worden sei er in AE.________(Ot). Nach sechs Monaten seien sie vom Feind angegriffen worden, und er sei dann in die AM.________ (Streitkraft) eingeteilt worden. Er sei verletzt worden und habe in «AN.________(Ort)» (eine militärische Versorgungseinheit in der Nähe der Stadt AF.________(Ort)) medizinisch versorgt werden müssen. Danach sei er im Jahr 2001 nach AG.________(Ort) gekommen. Er sei bei AH.