Ferner erwähnte der Beschuldigte, dass er bei seiner Flucht aus Eritrea seine Waffe weggeworfen habe, was in Eritrea eine schlimme Straftat sei. Angesprochen auf seine Gesundheit gab er schliesslich zu Protokoll, in der Unruhezeit in «AD.________(Ort)» am Knie verletzt worden zu sein, auch seien seine Zähne durchgebrochen (zum Ganzen: pag. 1121 f.). Anlässlich seiner Bundesanhörung durch das SEM vom 9. März 2016 (pag. 1126 ff.) gab der Beschuldigte sodann einen militärischen Ausweis ab und zu Protokoll, im Jahr 1999, also mit 21 oder 22 Jahren, ins Militär eingetreten zu sein.