Der EGMR führe indessen auch aus, dass gemäss diesen Berichten für eritreische Staatsangehörige neuerdings die Möglichkeit der Regularisation ihrer Situation gegenüber dem Regime bestehe, indem sie eine Abgabe leisteten und ein Schreiben des Bedauerns unterzeichnen könnten. Bezogen auf Deserteure hielt das Bundesverwaltungsgericht sodann das Folgende fest (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts E-115/2018 vom 5. März 2020 E. 6.3.): Dienstverweigerung und Desertion werden in Eritrea unverhältnismässig streng bestraft.