Dass sich der Beschuldigte «lediglich» der Gehilfenschaft strafbar gemacht hat, wirkt sich nicht relativierend auf die von ihm ausgehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung aus (Urteil des Bundesgerichts 6B_1124/2021 vom 16. Dezember 2022 E. 3.2.1). Das flüchtlingsrechtliche Non-Refoulement-Gebot steht aufgrund der Schwere der Tat einer Landesverweisung nicht entgegen bzw. entfällt aufgrund der Schwere der Tat. 19.3 Menschenrechtliches Non-Refoulement-Gebot 19.3.1 Theoretische Grundlagen Das menschenrechtliche Non-Refoulement-Gebot im Sinne von Art. 66d Abs. 1 lit.