Wenn die ausländische Person durch ihre Handlungen besonders hochwertige Rechtsgüter, wie namentlich die körperliche, psychische und sexuelle Integrität eines Menschen verletzt oder gefährdet hat, werden die qualifizierten Voraussetzungen erfüllt und verstösst sie gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung in der Regel in schwerwiegender Weise gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz (Urteil des Bundesgerichts 6B_1042/2021 vom 24 Mai 2023 E. 5.3.3). 19.2.2 Subsumtion Der Beschuldigte ist anerkannter Flüchtling und damit grundsätzlich vom flüchtlingsrechtlichen Non-Refoulement-Gebot im Sinne von Art.