Eine abschliessende Beurteilung nehme das SEM indes praxisgemäss erst vor, wenn eine Landesverweisung rechtskräftig angeordnet worden sei und deren Vollzug unmittelbar bevorstehe. Schliesslich wies das SEM in seinem Bericht darauf hin, dass Eritrea zwangsweise Rückführungen seiner Staatsangehörigen prinzipiell nicht akzeptiere. Ein zwangsweiser Vollzug einer Landesverweisung sei somit grundsätzlich nicht möglich. Der Migrationsdienst des Kantons Bern hielt in seiner Stellungnahme vom 28. August 2024 (pag.