Versuch geblieben ist und ob die Strafe bedingt, unbedingt oder teilbedingt ausfällt (Urteil des Bundesgerichts 6B_1178/2019 vom 10. März 2021 E. 3.2.2; BGE 146 IV 105 E. 3.4.1; BGE 144 IV 168 E.1.4.1). 18.2 Subsumtion und weiteres Vorgehen Der Beschuldigte ist eritreischer Staatsbürger und verfügt über eine Aufenthaltsbewilligung für von der Schweiz anerkannte Flüchtlinge mit Asyl. Er ist damit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB. Mit seiner Verurteilung wegen Gehilfenschaft zu qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz liegt eine Anlasstat im Sinne von Art. 66a Abs. 1 lit.