17. Ergebnis und Haftanrechnung Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten sowie zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend CHF 1'500.00, verurteilt. Letztere wird bedingt ausgesprochen bei einer Probezeit von 2 Jahren. Die bereits ausgestandene Haft von 91 Tagen (3. Dezember 2019 bis 2. März 2020) ist vollumfänglich an die Freiheitsstrafe anzurechnen (Art. 51 StGB). V. Landesverweisung