Es besteht ein grosses Interesse daran, dass nur diejenigen ein Fahrzeug im Strassenverkehr führen, welche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Ist der Fahrzeugführer nicht in der Lage, das Fahrzeug sicher zu führen bzw. verfügt er – wie vorliegend – nicht über einen erforderlichen Führerausweis, wird ein potenziell erhebliches Risiko für die anderen Verkehrsteilnehmer geschaffen. Das Ausmass der Rechtsgutverletzung ist deshalb nicht zu unterschätzen.