Dieses empfehlen in Bezug auf den Referenzsachverhalt, bei dem ein Täter eine ID fälscht, um Zutritt zu einem für ihn gesperrten Spielcasino zu bekommen, eine Referenzstrafe von 20 Tagessätzen. Die Vorinstanz hat die Strafe wegen des vorliegend grösseren Verschuldens (Erschleichen eines schweizerischen Führerausweises) leicht höher auf 30 Tagessätze festgesetzt. Die Kammer geht mit der Vorinstanz einig, dass das Tatverschulden im Vergleich zum Referenzsachverhalt deutlich schwerer wiegt.