42 Abs. 1 und Art. 43 Abs. 1 StGB e contrario). 16. Gesamtgeldstrafe für die Fälschung von Ausweisen und die Geldwäscherei 16.1 Fälschung von Ausweisen Betreffend den Schuldspruch wegen Fälschung von Ausweisen hat sich die Vorinstanz an den VBRS-Richtlinien orientiert. Dieses empfehlen in Bezug auf den Referenzsachverhalt, bei dem ein Täter eine ID fälscht, um Zutritt zu einem für ihn gesperrten Spielcasino zu bekommen, eine Referenzstrafe von 20 Tagessätzen.