Die Bandenmässigkeit wirkt sich deutlich verschuldenserhöhend aus. Gleichzeitig gilt es zu berücksichtigen, dass die professionelle Struktur der Organisation massgeblichen Einfluss auf die hohe Intensität und Häufigkeit des Drogenhandels gehabt haben dürfte. Da diese Umstände (Intensität und Häufigkeit des Drogenhandels) bereits verschuldenserhöhend berücksichtigt wurden, erfolgt für die zusätzliche Qualifikation der Bandenmässigkeit eine Erhöhung der Strafe um lediglich 12 Monate auf 107 Monate. Auf der Hierarchiestufe stand der Beschuldigte mit Blick auf seine Rolle (Logisgeber ohne Weisungsbefugnis) am unteren Ende.