Diesbezüglich kann festgehalten werden, dass es sich nicht nur um eine lose strukturierte, kleinere Bande handelte, sondern um eine aus dem Ausland gesteuerte, grössere kriminelle Organisation mit klaren Strukturen und Aufgabenteilungen, die für einen enormen Umschlag an Heroin verantwortlich war. Dies hat sich der Beschuldigte, auch wenn er selbst nicht Teil der Bande war, bis zu einem gewissen Grad anrechnen zu lassen. Die Bandenmässigkeit wirkt sich deutlich verschuldenserhöhend aus.