Betreffend die Schuldsprüche wegen Geldwäscherei und Fälschung von Ausweisen ist in Übereinstimmung mit der Vorinstanz und den Parteien jeweils eine Geldstrafe auszusprechen bzw. eine Gesamtgeldstrafe mittels Asperation zu bilden. Als Einsatzstrafe fungiert dabei die Fälschung von Ausweisen als das konkret schwerere Delikt.