11. Fälschung von Ausweisen 11.1 Rechtliches Für die allgemeinen rechtlichen Ausführungen zum Tatbestand nach Art. 252 StGB wird auf die erstinstanzliche Urteilsbegründung verwiesen (pag. 1253 f.; S. 22 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 11.2 Subsumtion Die Vorinstanz erwog in rechtlicher Hinsicht was folgt (pag. 1254; S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Als der Beschuldigte den Ausweis aus dem M.________(Land) erhielt, war ihm insbesondere im Hinblick auf das erwähnte Ausstellungsdatum bewusst, dass dieser unwahre Angaben enthielt.