12 Soweit die qualifizierte Drogenmenge betreffend geht die Kammer von einem Eventualvorsatz an der Grenze zum direkten Vorsatz aus. So liegen diverse Anhaltspunkte vor, die auf einen direkten Vorsatz hinweisen (Dauer der Beherbergung, grössere Entschädigung, deliktspezifische Abfälle, Wissen um zentrale Stellung des Beherbergten und – zumindest in groben Zügen – um dessen Drogenhandel). Demgegenüber wurden sämtliche Drogen und Utensilien ausschliesslich im Zimmer von I.________ gefunden (vgl. pag.