Diesbezüglich kann auf den schlüssigen Bericht der Kriminalabteilung der Kantonspolizei Bern vom 10. November 2020 (pag. 242 ff.) verwiesen werden. Fraglich ist einzig, ob der Beschuldigte dies wusste bzw. wissen musste und somit zumindest in Kauf nahm, dass es sich beim Ausweis um eine Fälschung handelt. Neben dem Bericht der Kriminalabteilung der Kantonspolizei Bern liegen als Beweismittel einzig die Aussagen des Beschuldigten vor. Diesbezüglich fällt auf, dass sich der Beschuldigte anlässlich seiner Einvernahme vom 6. Januar 2021 auf entsprechenden Vorhalt hin nicht erstaunt über das Ausstellungsdatum (14. Juli 2017)